Erst eine Idee, jetzt eine Initiative!

 

Die Petition ist online...!

Es ist soweit...

Wir sind vertreten in...

Tierschutz der bewegt!

Das Ziel ist es folgende zwei Gesetze unserer Bundesregierung anzupassen/zu ergänzen:

1.) Tiere sind egal in welcher Lebenslage, keine SACHE!
Auszug aus dem BGB
§ 903 Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.

§ 90a Tiere
Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.

Heißt im Klartext:
Sinn der Änderung von 1990 ist es, die Tiere als Mitgeschöpfe wenigstens gedanklich von den Sachen zu trennen aber mehr ist das nicht, bei Haftung und Straftaten an einem Tier gilt zwar seit 2002 das geänderte Grundgesetz ("...und die Tiere") aber nach § 903 BGB besteht an Tieren ebenso wie an (echten) Sachen schlichtes Eigentum.

2.) Die Misshandlung von Tieren darf in D nicht länger erlaubt sein!
(Strafgesetzbuch § 175b (gestrichen)

Bis 1969 war die Strafbarkeit sexueller Handlungen "widernatürliche Unzucht" mit allen Tieren durch das Strafgesetzbuch § 175b StGB geregelt.

Nach der 1. Strafrechtsreform vom Juni 1969 sind heute sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren nicht mehr strafbar.
Lediglich die folgen (Verletzungen, Todesfolge etc.) sind strafbar und da kommen wir dann wieder zum Thema "Sachschaden")

Wir wollen mit einer Unterschriftenaktion, bei der mind. 50.000 Unterschriften benötigt werden, die Chance bekommen vor einem Petitionsausschuss angehört zu werden.

Aber wer weiß, je mehr mitmachen, desto mehr bewegen wir!

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